Einschulung

EINSCHULUNG

Wie begleite ich mein Kind im Übergang von der Kita in die Schule?


Wie Sie ihr Kind im Vorfeld auf den Übergang zur Schule vorbereiten können, finden Sie hier in mehreren Videos anschaulich erklärt.


Bitte hier klicken (Weiterleitung zu stadt-koeln.de)

Anmeldung zur Einschulung

für das Jahr 24/25


  • Ab dem 21.09.2023 können Sie sich online auf dieser Webseite oder auch telefonisch einen verbindlichen Anmeldetermin sichern.
  • Für die Anmeldung von Kann-Kindern und Kindern, die ggfs. zurückgestellt werden sollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Anmeldetermin.
  • Sie können Ihr Kind nur an einer Schule anmelden.


Einschulung: Termin


Die Online-Terminvergabe ist geschlossen.

Einschulungsbrief von

der Stadt Köln

  • Sie erhalten vor den Herbstferien für Ihr Kind einen Einschulungsbrief von der Stadt Köln.


  • Auf dessen Rückseite befindet sich ein Fragebogen, außerdem ist eine DV-Einverständniserklärung beigefügt.

 

  • Mit dem rückseitig ausgefüllten Fragebogen und dem unterschriebenen DV-Formular kommen Sie zu dem Termin, den Sie vereinbart haben.

 

  • Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, sind beide Dokumente von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
    Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

 

  • Die Angabe einer Zweitwunschschule ist obligatorisch.

 

  • Außerdem bringen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit und Ihren Personalausweis.

 

  • Dieser Termin dient der rein formalen Anmeldung und des ersten Kennenlernens Ihres Kindes.

 

 

  • An dem Termin erhalten Sie von uns einen Termin zur Schuleingangs-Untersuchung im Gesundheitsamt sowie zum Einschulungsspiel, welches am Freitag, den 27.10.2023 stattfindet.

 

  • Bringen Sie bitte zur Anmeldung das U-Heft und den Impfpass Ihres Kindes mit.

 

Informationen

vom Schulamt der Stadt Köln

  • Wenn Sie im November Ihr Kind bei der Grundschule Ihrer Wahl  zur Einschulung anmelden, müssen Sie auch einen Zweitwunsch angeben. Wir möchten Ihnen kurz erläutern, warum dies erforderlich ist und wie sich der weitere Ablauf des Anmeldeverfahrens gestalten wird.
  • Die Stadt Köln ist eine Stadt mit wachsenden Schülerzahlen. In einigen Stadtteilen ist diese Entwicklung besonders stark, daher ist es nicht immer möglich, den Bedarf an Grundschulplätzen so wohnortnah zu gewährleisten, wie sich dies viele Eltern wünschen, auch wenn insgesamt ausreichend Plätze für alle Schulneulinge in Köln in vertretbarer Entfernung zur Wohnadresse zur Verfügung stehen.
  • Zudem hat jede Grundschule festgelegte Aufnahmekapazitäten aufgrund ihrer räumlichen Situation, von denen wir nicht abweichen können. Vorrangig müssen Schulen dann Kinder aufnehmen, für die die Schule die nächstgelegene Schule ist. Manchmal müssen auch noch weitere gesetzlich vorgegebene Aufnahmekriterien (z.B. Geschwisterkind, Schulwegnähe, besuchter Kindergarten) angewandt werden, um eine Auswahl vorzunehmen.
  • Dies führt dazu, dass leider nicht immer alle Erstwünsche realisiert werden können.
    In einem solchen Fall wird die Schule Ihre Anmeldung nach Prüfung der Auswahlkriterien an die von Ihnen genannte Zweitwunsch-Schule weitergeben und Sie darüber informieren.
  • In wenigen Fällen kann es leider dazu kommen, dass auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen einen Vorschlag machen, an welcher wohnortnahen Schule noch Plätze zu Verfügung stehen.
  • Alle betroffenen Eltern erhalten diese Information in einem einheitlich festgelegten Zeitraum voraussichtlich Mitte Februar 2024. Sie haben dann noch ausreichend Zeit, Ihr Kind an der genannten Schule – oder auch an einer anderen Schule Ihrer Wahl mit freien Plätzen – anzumelden und werden auch bei der Vergabe von OGS-Plätzen genauso behandelt wie die Eltern, die ihren Erst- oder Zweitwunsch realisieren konnten.
  • Die Schuleingangsuntersuchung wird allerdings zumeist an der Schule stattfinden, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, oder zentral im Gesundheitsamt, dies ist organisatorisch leider nicht anders möglich.
  • Die Aufnahmebestätigungen für alle bis dahin angemeldeten Kinder werden ebenfalls zu einem einheitlich festgelegten Termin vor den Osterferien 2024 versandt.
  • Von vorherigen Anfragen bei den Schulen bitten wir Sie daher abzusehen.

Die Schritte vor der Einschulung

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